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Physio Emotion gmbh & Co KG

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DSGVOProbleme mit Ihrer Abrechnung


PHYSIO EMOTION PATIENTENINFORMATION - PRIVAT VERSICHERTE


Ihre private Krankenversicherung lehnt eine volle Kostenerstattung ab?

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden einen Teil der rechtmässig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen.

Gründe für die Ablehnung ist in den meisten Fällen eine angeblich überhöhte Honorarforderung. Oftmals erfolgt das zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Auch versuchen einige Krankenversicherungen trotz anderslautender Vereinbarungen den zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Dieser legt aber nur fest, in wie weit sich ein öffentlicher Dienstherr an den Behandlungskosten für seine Beamten beteiligen muss.

Mit Scheinargumenten versuchen  nun  manche  Krankenkassen   ihren Versicherten weis zu  machen, dieser Beihilfesatz wäre der in Deutschland übliche Preis und insofern, gemäß § 612 BGB, maximal erstattungsfähig.



Das ist nicht richtig!


Zur Erklärung:

Die Beihilfesätze oder genauer: die beihilfefähigen Höchstbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Heilmittelkosten von beihilfeberechtigten Personen.

Beamte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten einen Teil ihrer Krankenkosten über ihren Arbeitgeber, den Staat, in Form der Beihilfe erstattet. Für die Restkosten existieren in der Regel Zusatzversicherungen.



Für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen.


Sollte sich auch Ihre Krankenversicherung weigern die vollen Kosten für Ihre physiotherapeutische Behandlung zu erstatten, so finden Sie unter www.privatpreise.de die richtige Unterstützung, mit denen Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren können.

Bitte beachten Sie bei der Prüfung Ihrer Krankenkassenabrechnung immer Ihren aktuellen Tarif. Hohe Eigenbeteiligungen oder eine vertraglich festgelegte (Teil-)Erstattung (häufig z.B. nur 75% Erstattung der anfallenden Kosten) gewährt  Ihnen zwar einen monatlich niedrigeren Beitrag, führt aber eben auch dazu, dass Sie nicht die vollen Kosten erstattet bekommen (können) und deshalb, verständlicherweise, eine höhere Selbstbeteiligung haben.


WICHTIG: Wir möchten Sie darauf hinweisen, falls Ihre Krankenversicherung unsere Honorarsätze möglicherweise nicht voll ersetzt, dass der Differenzbetrag dann eine Eigenbeteiligung ist, die Sie selbst begleichen müssen.


Wir hoffen auf Ihr Verständnis!


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Edelina Bosse und das Team der Physio Emotion GmbH & Co KG

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